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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2009 - 2 K 61/07   

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https://dejure.org/2009,36642
FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2009 - 2 K 61/07 (https://dejure.org/2009,36642)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.11.2009 - 2 K 61/07 (https://dejure.org/2009,36642)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. November 2009 - 2 K 61/07 (https://dejure.org/2009,36642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bodenschätzung im Wege der Nachschätzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachliche Zuständigkeit der Finanzgerichte für streitige Bescheide der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz; Einspruchsrecht eines Grundstückseigentümers gegen die Ergebnisse einer Bodenschätzung; Nachschätzung von Flächen bei wesentlicher Änderung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bodenschätzung durch Nachschätzung nach wesentlich geänderten Ertragsbedingungen; Zuständigkeit des FG bei strittigen Bescheiden nach dem Bodenschätzgesetz (BodSchätzG); Bildung von Klassenabschnitten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bodenschätzung durch Nachschätzung nach wesentlich geänderten Ertragsbedingungen - Zuständigkeit des FG bei strittigen Bescheiden nach dem Bodenschätzgesetz (BodSchätzG) - Bildung von Klassenabschnitten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2009 - 9 K 25/05

    Flurneuordnungsverfahren: Voraussetzung der Beurteilung einer ortsnahen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2009 - 2 K 61/07
    Gegen das Bodenordnungsverfahren G. und die damit verbundene Wertermittlung habe die Klägerin Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zum Az.: 9 K 25/05 erhoben.

    Dem Senat haben ein Band Bodenschätzungsakten sowie die Akte des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern in der Sache H. O. ./. Amt für Landwirtschaft A, Beigeladener: Teilnehmergemeinschaft G., Az.: 9 K 25/05, vorgelegen.

    Der Senat kann deshalb offen lassen, ob auch ein nur wirtschaftliches Eigentum für eine Anfechtung der Schätzungsergebnisse ausreichen würde, wie das Oberverwaltungsgericht im Bodenordnungsverfahren im Hinblick auf eine mögliche Betroffenheit bei einer späteren Landabfindung angenommen hat (OVG M-V, Urteil vom 28.01.2009, Az. 9 K 25/05, NordÖR 2009, 324).

  • OVG Thüringen, 17.01.2002 - 7 F 944/00

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Agrarordnung, Flurbereinigung;

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2009 - 2 K 61/07
    Der Senat hat den Auffangwert festgesetzt, da keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, welche wirtschaftliche Bedeutung die Sache für die Klägerin hat (vgl. auch ThürOVG, Urt. v. 17.01.2002, 7 F 944/00, RdL 2002, 275 für das Flurbereinigungsverfahren).
  • BFH, 19.08.2004 - II B 93/03

    Bodenschätzung; Beschwer

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2009 - 2 K 61/07
    Beschwert sind deshalb nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift nur die Eigentümer (so ausdrücklich BFH, Beschl. v. 19.08.2004, Az. II B 93/03, BFH/NV 2004, 1628; vgl. auch Rössler/Troll, BewG § 50 Rn.9):.
  • FG Münster, 30.11.1973 - III 624/73
    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2009 - 2 K 61/07
    Das FG Münster hat mit Urteil vom 30.11.1973 (Az. III 624/73 EW, EFG 1974, 192) rechtskräftig entschieden, dass es sich bei der Bodenschätzung um bindende Grundlagenwerte handelt, die in einem tatsächlich und rechtlich selbständigen Verfahren festgestellt werden und als solche unverändert in das Bewertungsgesetz zu übernehmen sind (vgl . Sommerfeldt, DStZ 1995, 718, 720).
  • RFH, 07.03.1940 - III D 1/40
    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2009 - 2 K 61/07
    Bereits der Reichsfinanzhof hat in seinem Gutachten vom 07.03.1940 (RFH III D 1/40, RStBl 1940, 337) festgestellt, dass das Bodenschätzungsgesetz rechtssystematisch ein Steuergesetz i. S. v. § 2 Abs. 2 AO a. F. ist (vgl. Sommerfeldt, DStZ 1995, 718).
  • FG Schleswig-Holstein, 24.04.2018 - 2 K 138/16

    Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens - Ablehnung einer Nachschätzung

    Diese durch die Finanzverwaltung geübte Handhabung der Nutzungsartenabgrenzung werde eindeutig bestätigt in dem Urteil des Finanzgerichts (FG) Mecklenburg-Vorpommern ( 2 K 61/07 zum BodSchätzG 1934).

    Die Einstufung als "Wechselland" ist jedoch unstreitig keine Nutzungsart im Sinne des § 2 BodSchätzG (sie führt weder zu einer anderen Kulturart noch zu einer anderen Klasseneinteilung - so auch FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. November 2009 2 K 61/07, Juris zum alten Recht).

  • BFH, 01.09.2021 - II R 7/19

    Bodenschätzung

    § 2 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BodSchätzG stellt ergänzend klar, dass die konkret gewählte Bewirtschaftung des betreffenden Flurstücks und damit die tatsächliche Nutzung nicht entscheidend ist (ebenso noch für die Reichsbodenschätzung vor Inkrafttreten des BodSchätzG Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 12.11.2009 - 2 K 61/07, juris).
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